Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Ortsgemeinde ist bestrebt ein gepflegtes Ortsbild zu bieten. Jeder Grundstückseigentümer sollte hierfür seinen Beitrag leisten.
Ich möchte daher wiederholt darauf hinweisen, dass die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (Straßenanlieger) Fahrbahnen und Gehwege in regelmäßigen Abständen zu säubern haben. Hierzu gehört das Entfernen von Unkraut, Laub, Unrat und das Mähen der Grünfläche im Seitenbereich des Straßenkörpers.
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf den bebauten oder unbebauten Gehweg und die Fahrbahn bis zu deren Mitte. Sie ist an allen Seiten durchzuführen, an denen das Grundstück an die Verkehrsfläche grenzt, im ungünstigsten Falle rings um die gesamte Liegenschaft. Die Reinigung der Rinnsteine und der Gehwege ist notwendig, da Ablagerungen im Rinnstein den störungsfreien Ablauf von anfallendem Regenwasser in die Regenkanalisation verhindern. Aufwendige und vor allem kostenintensive Reinigungen der Entwässerungsanlage sind bei Vernachlässigung der Arbeiten die Folge.
Weiter machen wir darauf aufmerksam, dass Äste nicht in das Lichtraumprofil von Straßen oder Gehwegen hineinragen dürfen. Bäume, Hecken, Fassadenbegrünungen oder sonstige Pflanzen, die entlang eines Gehwegs oder einer Straße wachsen sind bei einer Höhe von 2,50 m über Gehwegen und 4,50 m über Fahrbahnen zurückzuschneiden, sodass sie keine Gefährdungen für Fußgänger oder Fahrzeuge darstellen.
Abschließend möchte ich allen danken, die der Reinigungspflicht bereits sorgfältig nachkommen.
Guido Kern, Ortsbürgermeister